Erfassen, Prüfen, Festschreiben, Übermitteln. Vier Schritte in einem System, jeder mit Angabe von Person und Zeitpunkt.
Belege hochladen. Betrag, Datum und Steuersatz werden ausgelesen.
Doppelte Belege, Währungsabweichungen und fehlende Pflichtangaben werden markiert.
Zahlen und Herleitung frieren zum Zeitpunkt der Festschreibung ein.
Übermittlung an ELSTER, danach folgt das Transferticket.
PDF, Fotos (JPG · PNG · HEIC), Scans (TIFF), Excel- und Word-Dateien, CSV und Textdateien nehmen wir unverändert entgegen. Betrag, Datum, Steuersatz und Geschäftspartner werden ausgelesen und als Buchungsentwurf angelegt. Die gelesenen Werte sind ein Vorschlag und gelangen erst nach Prüfung und Speichern ins Buch.
Der Abgleich von Kontobewegungen mit Rechnungen erfolgt ebenfalls in diesem Schritt. Nicht zugeordnete Ausgaben bleiben als offene Posten liegen, bis der Beleg vorliegt.
Beanstandet wird in der Betriebsprüfung meist keine schwierige Beurteilung, sondern eine fehlende Angabe. Wer vor der Abgabe prüft, muss danach seltener berichtigen.
Die Prüfung sperrt nicht, sie zeigt an. Wer nach Sichtung dennoch fortfährt, findet auch das im Protokoll wieder.
Die Zahlen der Meldung werden festgeschrieben. Erst danach ist die Übermittlung an ELSTER möglich, und spätere Belegänderungen wirken sich auf diese Meldung nicht mehr aus.
Eine Festschreibung lässt sich aufheben. Die Aufhebung wird protokolliert, und nach erfolgter Übermittlung ist statt der Aufhebung eine berichtigte Anmeldung nötig.
Übermittelt wird nur, was die ERiC-Prüfung besteht. Bei einem Fehler erscheinen Rückgabecode und Meldung im Klartext.